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Wann kann mein Kind mit dem Musikunterricht beginnen?
Die Angebote der Musikschule beginnen bereits im Baby-, bzw. Kleinkindalter. Für die Kindergarten- und Vorschulkinder bieten wir an:

  • Kinder von 1-3 Jahren: Zwergenmusik
  • Kinder von 3-4 Jahren: Musikentdecker
  • Kinder von 4-6 Jahren: Klangmagier (Musikalische Früherziehung)
  • Kinder von 5-6 Jahren: Noten lesen lernen am Klavier
  • Kinder von 5,5 - 8 Jahren: Instrumentenkarussell (Musikalische Grundausbildung)

Daran schließt sich der instrumentale oder vokale Einzel-/Gruppenunterricht an. Der Einzelunterricht kann mit einem Schnuppermonat begonnen werden, um Neigungen oder Interessen für ein Instrument oder der eigenen Stimme nachzugehen und zu probieren.

Altersbeschränkung? Kann ich als Erwachsener auch teilnehmen?
Eine Altersbeschränkung gibt es für uns nicht. Ein Instrument zu probieren, erfahren, zu singen und zu spielen ist natürlich in jedem Alter möglich. Unsere Fachlehrer*innen stehen Ihnen jederzeit beratend und helfend zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen!

Wann und wie oft findet der Unterricht statt?
Der instrumentale und vokale Einzel-/Gruppenunterricht findet wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin statt. Sie können grundsätzlich zwischen einer 30- oder 45-minütigen Unterrichtseinheit wählen. Die zwölfmonatlichen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung der Musikschule. In den Schulferien des Landes Rheinland-Pfalz findet grundsätzlich kein Unterricht statt.

Stellt die Musikschule ein Instrument zur Verfügung?
Die Musikschule kann Ihnen ein Leihinstrument (außer Schlagzeug) in begrenzter Anzahl zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie die zusätzliche Gebühr von 10,00€ im ersten Jahr | 15,00€ im zweiten Jahr | 20,00€ ab dem dritten Jahr.
Gerade um den Einsteig zu erleichtern stellen wir gerne ein Instrument zur Verfügung,aber auch um Kosten zu sparen, falls der Unterricht nach kurzer Zeit beendet wird.
Bitte beachten Sie aber, dass andere Musikschüler*innen auch auf ein freies Leihinstrument warten, daher sollte mittefristig ein eigenes Instrument angeschafft werden; damit macht es auch gleich doppelt Spaß!

Was passiert bei Unterrichtsausfall?
Sollten Sie oder Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Musikunterricht teilnehmen können, informieren Sie bitte Ihre Lehrerkraft oder die Geschäftsstelle der Musikschule. Unterrichtsausfälle, die der Schüler zu vertreten hat (Krankheit, anderweitige Gründe) sind nicht nachholpflichtig. Bei längerer Krankheit und Vorlage eines ärztlichen Attestes kann der Unterricht beitragsfrei pausiert werden - s. AGB Absatz 13.
Bei Unterrichtsausfall durch den Lehrer*in oder die Musikschule ist der Unterricht nachzuholen. Nachholtermine werden durch die Lehrerkraft bekannt gegeben. Sollten trotzdem weniger als 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr gegeben worden sein, erstatten wir die zu wenig gehaltenen Stunden zurück - s. AGB Absatz 13 (36 garantiere Unterrichtsstunden pro Jahr).

Welche Kosten kommen auf mich zu? Gibt es Ermäßigungen?
Die Unterrichtsentgelte der Musikschule Bingen etnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.
Familien, die Bezüge vom Jobcenter erhalten, können den "Bildung und Teilhabe"-Zuschuss des Bundes erhalten. Damit reduziert sich das Unterrichtsentgelt der Musikschule um 50%. Weitere Anträge auf Ermäßigungen müssen im Einzelfall seitens der Musikschulleitung geprüft werden. Hierdurch entsteht vorerst keine Garantie auf Ermäßigung.